Nachdem der EUGH im Januar 2019 bereits entschieden hat, dass eine explizite Einwilligung der Website-Besucher für die Verwendung von Cookies notwendig ist, hat dies jetzt auch der BGH als abschließende Instanz entschieden.
Was müssen Sie wissen und beachten?
Im folgenden habe ich für Sie die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst:
- Für die Verwendung von Cookies (z.B. Google Analytics) benötigen Sie eine echte Zustimmung der Nutzer. Wenn Sie diese nicht haben, dürfen keine Cookies gesetzt werden.
- Dadurch reicht der Einsatz eines einfachen „Banners“ der auf die Verwendung von Cookies hinweist nicht mehr aus. Da die Cookies bereits ohne eine Einwilligung gesetzt werden.
- Auch dürfen nicht „zwingend notwendigen“ Cookies für den Nutzer bereits vorausgewählt sein. Der Nutzer muss die Auswahl der von ihm zugelassenen Cookies selbst bestimmen.
- Bis der Nutzer nicht ausdrücklich seine Einwilligung abgegeben hat, müssen alle Cookies blockiert werden.
- So wird es ab jetzt zur Voraussetzung ein Cookie Consent Tool zu verwenden, damit die Zustimmung des Nutzers gespeichert wird und die Cookies erst nach seiner Zustimmung gesetzt werden.
So helfe ich Ihnen bei der Umsetzung!
Damit Sie mit Ihrer Website auf der sicheren Seite sind unterstütze ich Sie selbstverständlich durch die Installation und Konfiguration eines entsprechenden „Cookie Consent Tools“.
Erfahren Sie mehr zu dem von mir empfohlenen Tools: Borlabs Cookie 2.1
Während der Installation und Konfiguration des Tools ändert sich für Sie nichts. Auch entstehen hier durch keine Offline-Zeiten für Ihre Website.
Je nachdem, wie viele und welche Cookies durch Ihre Website verwendet werden, variiert der Konfigurationsaufwand.
Um Ihnen hierbei die bestmögliche Unterstützung zu bieten, stehe ich Ihnen gerne zur Beantwortung offener Fragen und Beratung zur Verfügung.
Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie in den folgenden Quellen nachlesen: