Ab dem 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Durch das TTDSG werden die Regeln der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verschärft.
At a Glance: Ab dem 01.12.2021 dürfen Cookies und Tracking-Dienste (wie Google-Analytics) ausdrücklich erst nach einer Bestätigung des Website-Besuchers gesetzt werden!
Im Detail
- Bis zur Einwilligung des Website-Besuchers müssen Cookies und Tracking-Dienste inaktiv bleiben.
- Die Einwilligung muss aktiv durch den Website-Besucher gesetzt werden.
- Der Cookie-Hinweis muss neben einem „Annehmen“-Button nun auch zwingend einen „Ablehnen“-Button beinhalten.
- Kein Button, vor allem nicht der „Annehmen“-Button darf, im Vergleich zu anderen Buttons, besonders hervorgehoben werden.
- Den Website-Besuchern müssen detaillierte Informationen über die Anzahl, den Zweck und die Anbieter der Cookies und Tracking-Dienste zur Verfügung gestellt werden.
Ist Ihre Website TTDSG-konform?
Sollten Sie sich nicht sicher sein, dass Ihre Website bereits die neuen Regeln einhält, kontrollieren Sie die oben aufgeführten Punkte. Hier ist es hilfreich Ihre Website in einem neuen „Inkognito-Tab“ zu öffnen. So wird Ihnen gleich der Cookie-Banner angezeigt, sodass Sie diesen überprüfen können.
Kostenlose Überprüfung
Gerne unterstützen wir sie bei der Überprüfung Ihres Cookie-Banners und dessen Einstellungen!